
Die Wahl des KUPPLUNGSGEWINDES ist von großer Bedeutung, weil dieses die Voraussetzung schafft, um das Kupplungsventil während des Betriebs einer Hydraulikanlage entriegeln zu können. Der Kupplungsvorgang erfolgt, indem die entsprechende Überwurfmutter mittels zwei Finger eingeschraubt wird, möglichst ohne Zuhilfenahme eines Schraubenschlüssels.
Als weitere Voraussetzung muß eine Austauschbarkeit der Messkupplungen gewährleistet sein, unabhängig von deren Herkunft, damit bei komplexeren Maschinenanlagen nicht etwa an den verschiedenen Abschnitten unterschiedliche Messschläuche und Adapter verwendet werden müssen.
Für den ursprünglichen Ausführungsvorschlag war ein Kupplungsgewinde M 16 x 2 vorgesehen.
Das Kupplungsgewinde mit der derzeit größten Verbreitung entspricht ebenso dem M 16 x 2.
Zwar sind die Gründe für die ursprüngliche Wahl des Kupplungsgewindes nicht besonders klar, allerdings könnten dabei die Betrachtungen gemäß "Schutzkappen-Ausführung" eine Rolle gespielt haben. Eine technische Erörterung fordert allerdings eine detailiertere Untersuchung, gemäß den Grundlagen der Mechanik:

